Kind & Therapie

Ein wichtiges Element der Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur ist die Aufnahme der Kinder, die - sowohl behandlungsbedürftig als auch nicht behandlungsbedürftig - an der Kurmaßnahme teilnehmen. 

Kinder mit Indikation (behandlungsbedürftig) werden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr aufgenommen.

Generell nehmen wir derzeit Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr - also ab dem 2. Geburtstag - bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in unserer Klinik auf.

Für Familien mit drei oder mehr Kindern bzw. zwei Kleinkindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Begleitperson nach Prüfung durch die medizinische Abteilung und nach freien Kapazitäten mitzunehmen. Sprechen Sie uns gern an!

Behandlungsbedürftige Kinder nehmen regulär an der Kinderbetreuung teil, werden aber zwischenzeitlich, entsprechend ihrem Therapieplan, zu ihren therapeutischen Maßnahmen begleitet. Die Therapien der Kinder haben immer Vorrang.